Milde Hassverbrechen: Üble Hetze gegen den Meinungsfreiheitsschutz
Strenge Maßstäbe für die Meinungsfreiheit, Brandmauern für die Grenze zum Missbrauch - was bisher in Deutschland als bester Freiheitsschutz galt, erregt Misstrauen, wenn andere Regierung ähnlich entschieden gegen mutmaßliche Meinungsverbrecher durchgreifen.
Kanada etwa ist dabei, auf inständige Bitten der Bürgerinnen und Bürger um mehr Schutz vor fremden Ansichten zu reagieren. Mit einem neuen Gesetz gegen schädliche Inhalte im Internet soll die Meinungsfreiheit im Musterland für das andere Amerika umfassend geordnet und gesittet neu gestaltet werden. Das BILL C-63 genannte Gesetz ermöglicht zum Beispiel lebenslange Haft für Online-Äußerungen fragwürdigen Inhalts, ohne genau zu beschreiben, welcher Art der sein muss.
Schon bei sogenannten "milderen Hass-Vergehen" drohen bis zu fünf Jahren Gefängnis, um Nachahmer abzuschrecken. Wer digitale Meinungsverbrechen begeht, denen als "Motiv der Hasses für bestimmte Eigenschaften" zugrundeliegt, geht sogar lebenslang ab - eine Idee, die in deutschen Medien kaum für Widerspruch sorgte. Kanada gilt seit Jahren als das bessere Amerika, eine Art Mischung aus gutem Deutschland und dichten Wäldern. Zweifel am kanadischen Weg verbieten sich.
Anders aber, als jetzt die schottische Regierung sich gezwungen sah, vergleichsweise zahme Maßnahmen zur Verhinderung von verbalen Übergriffen im Digitalen zu beschließen. Von "schlechten Nachrichten für die Redefreiheit" schwadronierte die "Zeit", eine "umstrittene Regelung" wollte die direkt aus dem Bundeshaushalt finanzierte Deutsche Welle entdeckt haben.
Der "Spiegel" ordnete wenigstens noch ein, dass die "Harry Potter-Autorin J.K. Rowling" verantwortlich dafür sei, dass im seit dem Brexit eigentlich mit der EU verbündeten Schottland Streit um das neue Hass-Gesetz ausgebrochen sei. Die Zweifel aber waren in der Welt: Hatte die deutsche Regierung vom Erlass des Internetaufsichtsgesetzes - auch als "Maasregeln" bekannt - den Eingang von 250.000 jährlichen Hassmeldungen erwartet, aus denen mit gutem Willen und den eingeplanten 200 Beamten der Mouse-Police zum Start etwa 150.000 Strafverfahren hätten machen lassen sollen, gingen am Ende nur ein paar Tausend ein. Eine so klägliche Bilanz, dass selbst die eifrigsten Verfechter strenger Regeln die Berichterstattung zum Thema gänzlich einstellten.
Was steckt nun aber hinter der Kritikwelle großer deutscher Leitmedien an den neuen schottischen Regelungen zum Hassverbot? Ausländerfeindlichkeit? Rassistische Ressentiments? Misstrauen gegenüber den letzten echten EU-ropäern auf der britischen Insel?
Eine Analyse zeigt: Die Tapferkeit der Kritiker wächst mit dem Quadrat der Entfernung zum Gegner - je weiter die Angreifer selbst von der Idee der Meinungsfreiheit entfernt ausgestellt sind, desto brutaler ihre Attacken auf die angeblich so "wichtige Trennlinie" zwischen verboten und strafbar und erlaubt und nicht strafbar.
Ist doch Schön. Also die Reaktionen. :-)
Ich dachte immer, man müsse etwas Geliebt haben, um es Hassen zu können...
Damit würde ich immer wieder argumentieren, falls ich mal dran bin. Wo wäre meine Liebe zur Sache zu finden gewesen?
Ich würde auf der Liebe zur Sache solange rumreiten, bis den Beteiligten schlecht würde und sie vor lauter Unmut nicht mal in der Lage wären mich dafür zu hassen.
:-)
Schreibt liebe Schreiberlinge, wie euch der Schnabel gewachsen ist.